Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB

kompetent und unabhängig

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein objektiver und nach gesetzlichen Vorgaben ermittelter Verkehrswert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks benötigt wird. Typische Fälle sind Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, Vermögensübertragungen, Ehescheidungen, Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen  und grundsätzlich immer dann, wenn mehrere Parteien uneinig über den Wert sind.

  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB
  • bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Betreuungsangelegenheiten
  • Prüfung der Bauakte
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Umfangreiche Marktdatenrecherche
  • Umfang des Gutachtens ca. 30-80 Seiten (je nach Objekt und Bewertungsanlass)

Meine Leistungen im Überblick

  • Verkehrswertgutachten zur Vermögensübersicht
  • Verkehrswertgutachten für Immobilien, die innerhalb der Familie übertragen werden sollen (Vermögensübertragung)
  • Gutachten zur Wertfeststellung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zur Vorlage bei der Betreuungsabteilung im Amtsgericht
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) / von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert
  • kompetente und unabhängige Immobilienbewertung (Marktwertermittlung)
  • Termine auch am Wochenende

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Immobilienbewertung Arnsberg durch Andreas Keuthen

Andreas Keuthen

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)     DIN EN ISO/IEC 17024

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Ablauf

Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.

Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt sowie umfangreiche Behördenauskünfte zu Denkmalschutz, Altlastenverdacht, Baurecht, etc. eingeholt und vorbereitende Berechnungen zur Erstattung des Gutachtens vorgenommen.

Zu guter Letzt wird das Verkehrswertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per Post übermittelt und auf Wunsch auch gerne per E-Mail.

Kosten eines Verkehrswertgutachtens

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich  nach dem Umfang der erforderlichen Arbeit. Es kommt zum Beispiel darauf an ob Rechte am Grundstück (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerecht etc.) eingetragen sind. Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.). Gerne sprechen wir telefonisch über die zu bewertende Immobilie. Meistens kann ich Ihnen dann direkt einen Festpreis nennen.

Wie schnell kann ein Verkehrswertgutachten erstellt werden?

Nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie innerhalb von zwei bis vier Wochen erstellt werden. Derzeit dauert es rund ein bis zwei Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.

Wenn es sehr schnell gehen soll, rufen Sie mich an. Unter Berücksichtigung der Ihnen vielleicht schon vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt.

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