Andreas Keuthen
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (W+G)
Sie haben einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zweckeder Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer erhalten?
Sie sind der Meinung, dass Finanzamt hat die Immobilie zu hoch bewertet?
Das Finanzamt räumt Ihnen, gemäß § 198 Bewertungsgesetz, die Möglichkeit den niedrigeren gemeinen Wert mit einem Verkehrswertgutachten nachzuweisen.
Rufen Sie mich an für ein unverbindliches Erstgespräch.
Telefon: 01579 2534046
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