Andreas Keuthen Immobilienbewertung

Andreas Keuthen

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Immobilienbewertung in Olsberg
professionell und unabhängig

Herzlich willkommen im Sachverständigenbüro von Andreas Keuthen. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie ein unabhängiges und neutrales Immobilienwertgutachten benötigen. Über 16 Jahre Tätigkeit in der Immobilienbranche, das Studium zum Sachverständigen an der Deutschen Immobilien-Akademie in Freiburg und regelmäßige Fortbildungen garantieren eine qualifizierte Bewertung.

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Gerichte. Dabei übernehme ich Aufträge aus verschiedenen Bewertungsanlässen.

Meine Leistungen umfassen: 

Ermittlung des Verkehrswertes im Sinne des § 194 BauGB

Immobilienbewertung bei Vermögensübertragungen sowie Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen

Immobilienwertgutachten bei Betreuungsangelegenheiten

Verkehrswertgutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren

Tel: 0157-92534046

 

Meine Leistungen im Überblick

  • Verkehrswertgutachten zur Vermögensübersicht
  • Verkehrswertgutachten für Immobilien, die innerhalb der Familie übertragen werden sollen (Vermögensübertragung)
  • Gutachten zur Wertfeststellung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zur Vorlage bei der Betreuungsabteilung im Amtsgericht
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024
  • kompetente und unabhängige Immobilienbewertung (Marktwertermittlung)
  • Termine auch am Wochenende

Schreiben Sie mir eine Nachricht. Ich rufe Sie gerne zurück.

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Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • für private Zwecke (z.B. allgemeine Wertfeststellung zur Vorbereitung des Verkaufs einer Immobilie)
  • nur für Standardimmobilien (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte)
  • Beschreibungen und Erklärungen auf das Wesentliche reduziert
  • Berechnung basierend auf Ihren Unterlagen
  • keine Prüfung von Baurecht, Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz oder sonstigen wertbeeinflussenden Belastungen
  • Kein Gutachten i.S.d. § 194 BauGB (es wird nicht der Verkehrswert (Marktwert) ermittelt, sondern eine ungefähre Preiseinschätzung)
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Betreuungsangelegenheiten
  • Prüfung der Bauakte
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Prüfung sonstiger wertbeeinflussender Rechte und Belastungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerechte etc.)
  • Umfangreiche Marktdatenrecherche
  • Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB
  • Umfang des Gutachtens ca. 30-80 Seiten (je nach Objekt und Bewertungsanlass)

Immobilienarten die ich für Sie in Olsberg bewerte

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • Wohn- u. Geschäftshäuser
  • Lager- u. Hallenflächen
  • Produktionsgebäude
  • Logistikimmobilien
  • Bürogebäude
  • Ladenlokale
  • unbebaute Grundstücke
  • Land- u. Forstwirtschaftliche Flächen | Ackerland, Grünland, Waldflächen
  • Flächen im Außenbereich
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Baulasten
  • Leitungsrechte
  • Wegerechte
Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Kontaktaufnahme

Sie rufen mich an oder senden mir über das Kontaktformular eine Nachricht.

2. Kostenlose telefonische Beratung

Wir besprechen Ihr Anliegen und den Zweck der Immobilienbewertung. Ich verschaffe mir dadurch einen Überblick und erläutere Ihnen welche Bewertung für Sie sinnvoll ist und warum. Sie entscheiden, ob Sie mich für eine Kurzbewertung oder ein Verkehrswertgutachten beauftragen. 

3. Auftragserteilung

Ich stelle Ihnen den Auftrag für  das Verkehrswertgutachten zur Verfügung. Fragen zum Auftrag klären wir im Vorfeld. Bei der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens enthält der Auftrag zusätzlich eine Vollmacht zur Auskunftseinholung bei verschiedenen Behörden bzw. zur Einholung erforderlicher Auskünfte (Bauamt, Grundbuchamt, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Auskunft aus dem Altlastenkataster, Auskunft aus dem Liegenschaftskataster etc.)

4. Vereinbarung eines Besichtigungstermins

Nach Auftragserteilung sprechen wir einen Termin zur Objektbesichtigung ab, an dem alle Beteiligten, die an der Wertfeststellung interessiert sind, anwesend sein sollten. 

5. Objektbesichtigung

Am vereinbarten Termin führe ich eine ausführliche Objektbesichtigung inkl. Fotodokumentation durch. 

6.  Erstellung des Gutachtens 

Ich erstelle für Sie die gewünschte Bewertung. Bei einem Verkehrswertgutachten bin ich auf die Auskunftserteilung verschiedener Behörden angewiesen, daher kann ich hier teilweise keine genauen Zeitangaben machen. Die Bearbeitung meinerseits beträgt ca. 2-4 Wochen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

7. Übersendung des Gutachtens bzw. der Kurzbewertung

Sie erhalten eine Druckausfertigung des Gutachtens.

 

bvs

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